6. Zahlungsbedingungen, Erfüllungsmodalitäten
Die Zahlung des vollständigen Rechnungsbetrages hat innerhalb von 30 Tagen ab Fakturadatum zu erfolgen. Unberechtigte Skontoabzüge und andere Abzüge werden nachbelastet. Es steht uns frei, auch nach der Auftragsbestätigung Zahlungsgarantien (z. B. Bankgarantie) zu verlangen. Unterbleiben diese, so kann die weitere Auftragsbearbeitung eingestellt werden, wobei die bereits aufgelaufenen Kosten dennoch in Rechnung gestellt werden und zu bezahlen sind. Bedingen Aufträge die Bindung grösserer Geldmittel, entweder für Material und Fremdarbeiten oder weil sich die Auftragsabwicklung über mehr als zwei Monate hinzieht, so sind wir berechtigt, Vorauszahlungen zur Deckung von Aufwendungen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und deren Fälligkeit sind in der Auftragsbestätigung festzulegen.
Bei Zahlungsverzug haben wir das Recht, unsere Leistungen aus demselben Auftrag oder aus anderen Aufträgen ohne Entschädigung einzustellen, nicht ausgelieferte Ware zurückzubehalten und Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken in laufender Rechnung üblicherweise berechneten Zinssatzes zu verlangen, mindestens jedoch 5%. Die weiteren gesetzlichen Verzugsrechte bleiben vorbehalten. Ausgelieferte Ware steht bis zur vollständigen Bezahlung unter Eigentumsvorbehalt. Die Verrechnung von Forderungen des Bestellers mit unseren Forderungen aus diesem Vertrag wird ausgeschlossen. Wir behalten uns weiter vor, eine Mahngebühr von CHF/EUR 30 (dreissig) zu erheben.
Auf Verlangen des Bestellers eingekaufte Papiere, Kartons sowie andere Materialien und Werkzeuge, die nicht innerhalb von drei Monaten zur Verwendung gelangen, werden in jedem Fall entsprechend an den Kunden fakturiert.